Döhnert Bilderrahmen und Passepartout
Inh. Robert Richter GmbH
Tharandter Str. 38
01159 Dresden
Tel: 0351 / 89 67 30 50
info @ doehnert-rahmen (dot) de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Robert Richter GmbH, Tharandter Str. 38, 01159 Dresden.
Wir verkaufen nicht an Endverbraucher sondern nur an Unternehmer. Dementsprechend gelten diese AGB ausschließlich gegenüber diesen sowie zusätzlich juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, im folgenden sämtlich „Besteller“ oder „Kunde“. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit vollumfänglich widersprochen. Etwas anderes gilt nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Eine Bestellung bei uns ist erst möglich, wenn die Unternehmereigenschaft des Bestellers zweifelsfrei feststeht. Bei Einzelunternehmen bitten wir als Nachweis der Unternehmereigenschaft um einen Gewerbenachweis.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog. Um bestellen zu können, muss die Ware in den Warenkorb gelegt, eine Lieferadresse hinterlegt und sich für eine Zahlungsart entschieden werden. Mit dem Klick auf den Button „Kaufen“ gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Wir werden den Eingang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform oder spätestens mit Versand der Ware zustande.
Eine Bestellung über unseren Onlineshop setzt die Eröffnung eines Kundenkontos voraus. Der Besteller verpflichtet sich hierbei ausdrücklich zu wahrheitsgemäßen Angaben.
Bestellungen sind, neben unserem Onlineshop, auch telefonisch oder per E-Mail möglich.
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
Der Vertragsschluss durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben wird ausgeschlossen.
Unsere Preise gelten ab Lager zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten in jeweils gültiger Höhe es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Kosten der Verpackung werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden im Wege der Vorkasse, durch Lastschrift oder auf Rechnung. Wir behalten uns aber das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auch nach Ihrer Bestellung auszuschließen. Der Kunde willigt in den elektronischen Rechnungsversand ein.
Entscheidet sich der Besteller für den Kauf auf Rechnung, so ist der Kaufpreis innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung zu zahlen es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz berechnet. Sollte darüber hinaus weiterer Verzugsschaden entstehen, behalten wir uns dessen Geltendmachung vor.
Bei Lastschriftrückgabe geben wir die Rücklastschriftgebühren der Kreditinstitute an den Besteller weiter. Für die zweite und jede weitere Mahnung wird ihm eine pauschale Mahngebühr von EUR 5,00 in Rechnung gestellt.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die festen Lieferfristen gelten nicht, wenn Ware nach Spezifikationen des Bestellers gesondert angefertigt werden muss.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung dem Besteller im Einzelfall zumutbar ist.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesen Fällen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Bei Ware, die nicht zum Paketversand geeignet ist (Spedition), erfolgt die Lieferung bis Bordsteinkante.
Bei Versand auf Wunsch des Bestellers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit dem Verlassen des Lagers auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen aus dem Vertrag vollständig ausgeglichen sind. Infolgedessen sind wir unter anderem berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei besonders werthaltiger Ware ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Gewährleistungsrechte bestehen nur, soweit der Besteller seinen nach § 377 HGB bestehenden Untersuchung- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Wir haben stets das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Bei einem Fehlschlag der Nacherfüllung kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Bei lediglich unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Dies gilt auch bei lediglich unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Wenn der Besteller oder ein Dritter unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vornimmt, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
Unternehmer haben innerhalb von ZWEI WOCHEN ab Empfang der Ware offensichtliche Mängel der Ware schriftlich oder in Textform INKLUSIVE EINES FOTOS DES BESCHÄDIGTEN ARTIKELS gegenüber der Firma anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsrechts ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Bei Unternehmern leistet die Firma für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Bei Neuware verjähren Ansprüche auf Gewährleistung zwölf Monate nach erfolgter Ablieferung beim Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.